1.05.11 um 14:54 von Heide
Zum 1. Mai 2011 gilt die Freizügigkeit- die Grenzen Europas für alle Arbeitssuchenden aus dem Osten der EU sind geöffnet. Das heißt, Jedermann aber auch Frau und ganze Familien aus Polen, Litauen, Ungarn oder Rumänien etc. können jetzt endlich zu uns kommen und am Aufschwung teilhaben.
Die Freizügigkeit gilt aber auch für Nichtarbeitssuchende aus diesen Ländern, das bedeutet man läßt sich in Deutschland nieder, beantragt für alle Mitglieder der Familie Hartz IV, Wohnungen, Grundausstattung, medizinische Versorgung. Dolmetscher und Anwälte werden kostenfrei gestellt, die kennen die Spielregeln viel besser und wissen sehr genau welche Ansprüche (d.h. Anträge auf noch mehr Geld) die neuen Mitbürger haben.
Verstehen kann man das, denn den meisten zugewanderten Mitbürgern geht es in Deutschland auch ohne Arbeit besser, als in ihrem Heimatland mit Vollzeitjob.
Auch ein zugewanderten Mitbürgern, der nie in Deutschland gearbeitet hat, bekommt unbefristet Hartz IV. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Die Regelung gilt leider nur für Zuwanderer aus 17 europäischen Ländern. lesen Sie dazu Spiegel Online
Hierzu Kölner Stadt Anzeiger oder Welt Online lesen
Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenart ihres Geistes und ihrer Sprache nimmt. Immanuel Kant (1724 – 1804)
Kategorie(n): Sonstiges, Was geht mich das an |
1. A. Merk | 2.05.11 um 15:38 |
Die Zuwanderungsindustrie erarbeitet den
Staatsbankrott
2. YILDIT | 3.05.11 um 13:17 |
Dank der deutschen Gesetzgebung werden wir euch bald auch offiziell vom Bosporus aus (de)regieren.
3. Peter P. | 3.05.11 um 19:05 |
Hartz IV Anträge sollten ab sofort in allen deutschen Auslandsvertretungen in allen Sprachen zur Verfügung stehen.
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